Kosten
Die Übernahme der Kosten für die Frühförderung ist bei diagnostischer Notwendigkeit im Rahmen der Eingliederungshilfe durch das Sozialgesetzbuch geregelt.
Die Kosten werden vom zuständigen Sozialamt übernommen, wenn bei einem Kind eine Entwicklungsverzögerung / Behinderung vorliegt oder ein Kind von Behinderung bedroht ist.
Der Weg zur Frühförderung erfolgt über:
- eine Empfehlung der Kinderärztin, bzw. des Kinderarztes
- oder eine Empfehlung durch das örtliche Gesundheitamt
Die Kosten heilpädagogischer Stunden für Schulkinder können unter Umständen vom Sozialamt, der Eingliederungshilfe übernommen werden.
Wenn eine "seelische Behinderung" vom Kinder- und Jugendpsychiater festgestellt worden ist, erfolgt die Antragstellung über das örtliche Jugendamt.